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Lieferkettengesetz: Mehr Sorgfalt für Mensch und Umwelt

Ab 2023 tragen Unternehmen nachhaltig mehr Verantwortung

Es geht um Menschen und Rechte. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) soll dazu beitragen, dass sich die Lebensbedingungen weltweit verbessern. Dazu schafft es neue Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass die Betriebe ihrer sozialen Verantwortung nachkommen: durch Risikoanalyse und Risikomanagement, Prävention und Abhilfe sowie Dokumentation und Bericht. Umweltzerstörung und Ausbeutung soll das Lieferkettengesetz verhindern.

Fast 80 Millionen Jungen und Mädchen sind von Kinderarbeit betroffen, über 25 Millionen Menschen müssen Zwangsarbeit leisten: Es sind bedrückende Fakten, die das Bundesentwicklungsministerium (BMZ) aus Lieferketten zusammengetragen hat. Zahlen, die begründen, warum die Politik nicht länger darauf warten wollte, dass Selbstverpflichtungen der Wirtschaft die Menschenrechtslage weltweit verbessern. Am 1. Januar 2023 tritt daher das Lieferkettengesetz in Kraft, zunächst für die rund 600 Firmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Ein Jahr später gilt es dann auch für die rund 2.900 Betriebe mit 1.000 und mehr Mitarbeitern, ganz gleich, ob sie zu deutschen Unternehmen gehören oder Niederlassungen ausländischer Muttergesellschaften sind. Die Inhalte des Lieferkettengesetzes sind angelehnt an die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP). Sie schaffen neue Pflichten für Unternehmen, die sicherstellen sollen, dass an allen Etappen der Lieferkette vom Einkauf von Rohstoffen und Vorprodukten bis zum Vertrieb an Endkunden die Rechte aller Beteiligten im Sinne eines ehrbaren Unternehmertums geachtet werden. Zu diesen Anforderungen gehören:

  • die Abgabe einer Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie
  • die Festlegung von zuständigen Personen
  • die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
  • die Einrichtung eines Risikomanagements
  • die Verpflichtung zu wirksamen Präventions- und Abhilfemaßnahmen
  • die Veröffentlichung eines jährlichen Berichts zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
  • die Schaffung eines Beschwerdeverfahrens für Hinweisgeber

Unterstützt werden diese Pflichten durch die behördliche Kontrolle über das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ziele

Das Lieferkettengesetz soll die Menschenrechtslage verbessern

Mit dem neuen Gesetz sind Unternehmen dazu aufgefordert, ihr Einkaufsverhalten an den Prinzipien der sozialen Verantwortung auszurichten. Ausdrücklich verboten werden Zwangs- und Kinderarbeit, Sklaverei und Diskriminierungen sowie die Missachtung von Arbeitsschutzstandards. Darüber hinaus sind Umweltschädigungen durch Bodenveränderungen, Lärmemissionen, Gewässer- und Luftverunreinigungen sowie übermäßigen Wasserverbrauch untersagt. Zudem fordern die Bestimmungen die Zahlung existenzsichernde Löhne für alle Beschäftigen – mindestens jedoch die jeweils vor Ort geltenden Mindestlöhne. Auf diesen Gebieten tragen die vom Lieferkettengesetz betroffenen Unternehmen die Verantwortung für ihre gesamte Lieferkette – in ihrem eigenen Bereich sowie bei ihren direkten Zulieferern sowie – nach Kenntnis – auch bei mittelbaren Zulieferern, die unterbeauftragt sind.

Auswirkungen

Welche Implikationen hat das Lieferkettengesetz für die Logistik?

In zwei Etappen 2023 und 2024 müssen sich die Großverlader in Deutschland ein Bild von der Menschenrechtssituation bei ihren unmittelbaren Zulieferern und Lieferanten machen. Dazu gehören auch die Logistikdienstleister, bei denen vorrangig das Arbeitsschutzgesetz sowie das Mindestlohngesetz in die Betrachtung geraten: Ermöglichen sie es ihren Fahrern, die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten? Und erhalten diese an allen ihren Einsatzorten wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn respektive existenzsichernde Löhne? Neu in diesem Zusammenhang ist die Verpflichtung dazu, diese Sachverhalte auch in außereuropäischen Ländern zu betrachten – denn bislang galten hier ausschließlich die Vorschriften der Europäischen Union (EU). Das Lieferkettengesetz hebt diese geografische Begrenzung nun auf und stellt die Zusammenarbeit mit allen Vertragspartnern weltweit unter die Pflicht zur Einhaltung der Menschenrechte. Daraus ergibt sich für die Logistikdienstleister die Verpflichtung, den Einsatz ihrer Fahrer transparent und aussagekräftig zu dokumentieren. Sei es im Hinblick auf die Arbeitszeiten, die nur innerhalb der Europäischen Union durch den elektronischen Tachografen überwacht werden. Oder darüber hinaus im Bereich der Mindestlöhne. Hier erhält die Dokumentation jedes Grenzübertritts neue Bedeutung, da sich nur so die korrekte Entlohnung der Fahrer während der gesamten Tourdauer nachweisen lässt. Durch mobile Apps, die Arbeitszeiten und Fahrtstrecken parallel zum Arbeitsverlauf in Echtzeit dokumentieren, lassen sich dabei die Berichtspflichten mühelos und ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfüllen.

Fazit

Das Lieferkettengesetz macht Verantwortung wirksam

Es geht voran beim Schutz der Schwachen und Abhängigen sowie der Umwelt weltweit. Mit dem Lieferkettengesetz verpflichtet die Bundesregierung große international agierenden Unternehmen dazu, den Schutz von Leben, Gesundheit und Existenz aller Beschäftigten sicherzustellen. Unterdrückende und entwürdigende Verhältnisse zugunsten höherer Profite zu ignorieren, wird riskant und möglicherweise sogar teuer. Soziale Verantwortung gerät in den Fokus und wird über die Berichtspflichten wirksam eingefordert. Die erforderliche Dokumentation können Logistikdienstleister über mobile Apps ohne Zusatzaufwand im laufenden Prozess erstellen.

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