Kabotage mit mobilen Apps rechtssicher
Mit Echtzeitdaten Verstöße vermeiden und Touren einfach dokumentieren
Kaum eine europarechtliche Regelung löst in der Logistik mehr Diskussionen aus als die Kabotagefreiheit innerhalb der Europäischen Union (EU). Kabotage, also der Transport von Gütern durch ausländische Frachtführer innerhalb eines Landes oder ab Versandort in ein Nachbarland, ist insbesondere für die Transportunternehmen in Deutschland ein Aufreger. Denn die Einhaltung der Verordnungen kann ohne Digitalisierung nicht systematisch garantiert werden.
Eigentlich ist die Kabotageregelung klar und ihr Sinn wird auch überall anerkannt: Kabotageverkehre innerhalb der EU sollen Leerfahrten der Lkw vermeiden und so einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Im Anschluss an Transporte von einem EU-Land in ein anderes EU-Land dürfen Frachtführer eine begrenzte Anzahl von Transporten auf dem Rückweg in ihr Heimatland durchführen. Doch die Beschränkungen der Kabotagefreiheit lassen sich unter den derzeit geltenden Bestimmungen kaum wirksam durchsetzen. Bei Stichprobenkontrollen des Bundesamts für Güterverkehr, des Zolls und der Polizei zur Kabotage fallen immer wieder Verstöße gegen die geltenden Vorschriften auf. Gegen einzelne ausländische Unternehmen wurden in der Vergangenheit hohe Geldstrafen ausgesprochen.
Definition
Was bedeutet Kabotage?
Kabotage bezeichnet den Transport von Gütern innerhalb eines EU-Landes durch ein Transportunternehmen aus einem anderen Mitgliedstaat. Dabei liegen weder die Absenderadresse noch der Empfangsort im Heimatland des Verkehrsunternehmens. Für diese Logistikdienstleistungen ist Kabotage als Teil der Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Staatengemeinschaft grundsätzlich erlaubt. Im Bahnverkehr sowie der Schifffahrt gelten für Kabotagebeförderungen keinerlei Einschränkungen. Lediglich beim Landverkehr mit Lkw ist für einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen aus allen Ländern der EU die Kabotagefreiheit eingeschränkt. Zu unterschiedlich sind die Arbeitsbedingungen und die Einkommensverhältnisse der Lkw-Fahrer zwischen den einzelnen Mitgliedsländern. Insbesondere in den osteuropäischen Ländern, die der Staatengemeinschaft ab 2004 beigetreten sind, weicht das Lohnniveau teils noch beträchtlich von dem der Gründerländer der Europäischen Gemeinschaft ab. Deshalb gibt es europaweit Beschränkungen, mit denen die Anzahl der Fahrten festgelegt sind, auf denen den Unternehmen die Beförderung von Gütern erlaubt ist. Für diese Beförderungen muss während der Kabotage zudem der Fahrer nach dem jeweils gültigen Mindestlohn bezahlt werden.
Verordnung
Welche Kabotageregelung gilt?
Für Transportunternehmen mit europäischer Transportzulassung, der sogenannten Gemeinschaftslizenz, regelt die EU-Verordnung 1072/2009 den grenzüberschreitenden Verkehr. Sie erlaubt Kabotage unter folgenden Bedingungen:
- im Anschluss an eine Entladung in einem Mitgliedstaat
- bis zu drei Transporte innerhalb eines Landes in sieben Tagen
- einen grenzüberschreitenden Transport innerhalb von drei Tagen
- nach unbeladener Einfahrt
- einen Transport innerhalb von drei Tagen – innerhalb desselben Staates oder grenzüberschreitend
Für alle Transporte gilt, dass Fahrer und Lkw spätestens nach 14 Tagen wieder in das EU-Land zurückkehren müssen, von dem das Transportunternehmen seine Gemeinschaftslizenz erhalten hat. Als Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften gilt dabei der sogenannte CMR-Frachtbrief, also ein Dokument auf Basis der Internationalen Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen, mit folgenden Angaben:
- Name, Anschrift und Unterschrift des Absenders,
- Name, Anschrift und Unterschrift des Verkehrsunternehmens,
- Name und Anschrift des Empfängers
- nach der Entladung die Unterschrift des Empfängers mit Datum der Entladung
- Ort und Datum der Übernahme der Ware sowie die Anschrift der Entladestelle,
- die übliche Beschreibung der Art der Ware und ihrer Verpackung,
- das Bruttogewicht der Güter oder eine andere Mengenangabe,
- amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs oder Aufliegers.
Diese Papiere prüfen die in Deutschland für die Kontrolle zuständigen Stellen des BAG, der Polizei und des Zolls. Für Verstöße gegen das Kabotageverbot sind neben den ausführenden Frachtführern auch die beauftragenden Speditionen verantwortlich.
Kontrolle
Wie mobile Apps die Kabotage transparent machen
Dass es unter den bestehenden Voraussetzungen nahezu unmöglich ist, die Kabotageregelungen europaweit wirksam zu kontrollieren, haben auch das Europäische Parlament und die EU-Kommission erkannt. Mit dem Mobilitätspaket 1 haben sie eine neue Regelung geschaffen, die vorschreibt, dass alle Lkw im grenzüberschreitenden Verkehr spätestens bis September 2025 mit digitalen Tachografen ausgestattet sein müssen, der Grenzübertritte aufzeichnet. Ein erster Schritt zur Digitalisierung. Speditionen und Transportunternehmen, die schon deutlich früher Klarheit über ihre Kabotagefahrten schaffen wollen, bieten mobile Apps einfache und wirkungsvolle Möglichkeiten, ihre grenzüberschreitenden Verkehre revisionssicher zu dokumentieren. Denn die smarten Anwendungen registrieren neben den im Frachtbrief verzeichneten Informationen auch die Fahrtstrecken und Fahrzeugpositionen datenschutzkonform. Als zusätzliches Plus archivieren die angeschlossenen Systeme sämtliche Tourdaten direkt mit dem Kundenauftrag verknüpft. So haben Speditionen und Transportunternehmen jederzeit volle Transparenz über die Wahrung der Kabotagebeschränkungen. Im Falle einer Kontrolle können sie zudem auf Knopfdruck nachweisen, dass sie rechtskonform gehandelt haben.
Fazit
Mobile Apps erleichtern die Organisation von Ladungsverkehren
Mobile Apps können den Aufreger Kabotage einfach versachlichen. Als Nebeneffekt einer effizienten Transportorganisation erfassen sie sämtliche kabotagebezogenen Informationen datenschutzkonform, revisionssicher und vollautomatisch. Damit sichern sich Speditionen und Transportunternehmen wirksam gegen unabsichtliche Verstöße ab und ermöglichen den schnellen Nachweis rechtskonformen Handelns. Ein wichtiger Gewinn an Transparenz für alle Beteiligten.
Einen Kommentar schreiben