Allgemeine Geschäftsbedingungen der EIKONA Mobile Apps GmbH
für mittels Software erbrachte Dienstleistungen (SaaS) zur ausschließlichen Verwendung gegenüber Unternehmern, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln
1. Allgemeines, Zustandekommen des Vertrages
1.1 Die nachfolgend aufgeführten Bedingungen sind Bestandteil des EIKONA Mobile Apps GmbH Kundenvertrags und regeln die unter diesen erbrachten Leistungen von EIKONA Mobile Apps GmbH (Leistungen). Der Kundenvertrag zwischen EIKONA Mobile Apps GmbH und dem Kunden kommt ausschließlich unter Einbeziehung der nachfolgenden Bedingungen zustande.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn auf deren Geltung verwiesen wird und EIKONA Mobile Apps GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen vom Kundenvertrag oder seinen Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch EIKONA Mobile Apps GmbH.
1.3 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird EIKONA Mobile Apps GmbH den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für den Fall des Widerspruchs bleibt es bei den Bestimmungen der bestehenden AGB.
1.4 Der Kunde ist an seinen Antrag auf Abschluss des Kundenvertrags über die Erbringung von Dienstleistungen 4 Wochen gebunden. Der Kundenvertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Antrag auf Abschluss ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben hat und EIKONA Mobile Apps GmbH diesen schriftlichen Antrag innerhalb 4 Wochen schriftlich bestätigt hat.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang/-voraussetzungen
2.1 Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem Kundenvertrag. Die jeweils aktuelle detaillierte Leistungsbeschreibung der jeweiligen Dienstleistungen ist im Portal einsehbar. Aufgrund Produktweiterentwicklungen kann die Leistungsbeschreibung Änderungen unterliegen. EIKONA Mobile Apps GmbH wird den Kunden über die Funktionsänderung informieren.
2.2 Die für die Nutzung der Dienstleistungen notwendige Ausstattung mit der von EIKONA Mobile Apps GmbH empfohlenen Konfiguration bestimmt sich gemäß der Leistungsbeschreibung, die im Portal nach dem Kundenlogin einsehbar oder über den EIKONA Mobile Apps GmbH Support abgerufen werden kann. Ebenfalls muss im Betrieb des Kunden eine geeignete IT-Ausstattung (Mobiles Endgerät, Datentarif, Rechner, Internetanschluss) entsprechend den von EIKONA Mobile Apps GmbH mitgeteilten Mindestanforderungen vorhanden sein. Die Mindestanforderungen sind im Portal einsehbar.
2.3 Die Leistungen von EIKONA Mobile Apps GmbH bei der Übermittlung oder dem Abruf von Inhalten beschränken sich allein auf die Datenkommunikation vom eigenen Server bis zum Übergabepunkt, also einer ggf. seitens EIKONA Mobile Apps GmbH zur Verfügung gestellten Schnittstelle, längstens jedoch bis zum Punkt der Übergabe der Inhalte an das Internet. Eine Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist EIKONA Mobile Apps GmbH nicht möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Inhalten von oder zu dem die Inhalte abfragenden Gerät ist daher insoweit nicht geschuldet. Dies betrifft insbesondere die Verfügbarkeit der von Dritten erbrachten Mobilfunkkommunikation und des Internetzugangs.
2.4 EIKONA Mobile Apps GmbH ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Nutzer auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen durch EIKONA Mobile Apps GmbH zu gewährleisten, so wird EIKONA Mobile Apps GmbH dem Nutzer diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen.
3. Registrierung, Anmeldedaten
3.1 Zur Identifikation der Anwender des Kunden im Anmeldeprozess und für die Kommunikation mit EIKONA Mobile Apps GmbH ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Der Anwender legt selbst ein individuelles Passwort fest. Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Anwender zur Geheimhaltung dieser für den Zugang nötigen Daten gegenüber Dritten zu verpflichten. Die Weitergabe oder Überlassung dieser Daten an Dritte ist nicht gestattet. Gibt der Kunde oder der Anwender die Daten dennoch an einen Dritten weiter, hat der Kunde EIKONA Mobile Apps von allen Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen, die gegenüber EIKONA Mobile Apps erhoben werden und aus der Verwendung durch den Dritten oder eines anderen resultieren.
3.2 Sämtliche Handlungen der Anwender des Kunden und jeglicher Dritter, die Zugangsdaten des Kunden oder der Anwender des Kunden verwenden, werden dem Kunden zugerechnet.
3.3 Die Registrierung der Anwender erfolgt durch Betätigen eines auf die angegebene E-Mail-Adresse versandten Bestätigungslinks und der wahrheitsgemäßen Eingabe und Bestätigung der Anmeldedaten in der dadurch aufgerufenen Eingabemaske.
3.4 Soweit der Kunde außerhalb seiner Betriebsorganisation stehende Dritte als Anwender einbindet, stellt er sicher, dass diese als Unternehmer handeln und lässt sich im Zweifel aussagekräftige Unterlagen wie Gewerbeanmeldung, Geschäftsbriefe mit Ust-Id-Nr. als Nachweis hierfür vorlegen.
3.5 Im Kundenvertrag werden die Konditionen und Vertragsbedingungen für einen bestimmten Account festgelegt. Alle Endgeräte eines Kunden werden unter diesen Account zusammengefasst.
4. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
4.1 Die in der jeweils aktuellen Preisliste genannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Umsatzsteueranpassungen gehen zu Lasten des Kunden. Die Gebühren für die erbrachten Dienste enthalten, wenn nicht anders angegeben, alle Kommunikations- und Hostingdienstleistungen (s. Abschnitt 2 der AGB). Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Der Leistungsumfang ist abhängig von der Anzahl der eingebundenen Teilnehmer; verwendeten Geräte und übertragenen Datenpakete. Alle Gebühren gelten in EUR zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
4.2 Abgerechnet werden grundsätzlich alle Endgeräte, die zu irgendeinem Zeitpunkt im abzurechnenden Monat aktiv waren. Über die in Anspruch genommenen Leistungen erstellt und übersendet EIKONA Mobile Apps GmbH dem Kunden monatlich eine Rechnung, die auf den im Kundenvertrag vereinbarten Preisen basiert.
4.3 Rückerstattungsansprüche gegen EIKONA Mobile Apps GmbH bspw. wegen Über- oder Doppelzahlungen werden gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet. Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Änderungen von Tarifverträgen, Preiserhöhungen der Netz- oder Telekommunikationsbetreiber, erhöhten Steuern oder sonstiger EIKONA Mobile Apps GmbH entstehender Zusatzkosten, können zu Preiserhöhungen führen. EIKONA Mobile Apps GmbH ist daher - erstmalig nach 6 Monaten nach Vertragsabschluss – berechtigt, die Preise für die Leistungen entsprechend zu erhöhen, maximal bis zu den für Neuverträge geltenden Preisen. Änderungen der Preise werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen wirksam, wenn EIKONA Mobile Apps GmbH den Kunden die neue Preisliste zugesandt hat. Im Falle von Preiserhöhungen kann der Kunde das Vertragsverhältnis innerhalb 1 Monats, nachdem er die neue Preisliste bzw. die Information über deren Änderung und deren Inhalt erhalten hat, für den Zeitpunkt kündigen, zu dem die Preiserhöhung in Kraft treten soll. EIKONA Mobile Apps GmbH weist den Kunden bei Zusendung der neuen Preisliste bzw. der zuvor genannten Informationen ausdrücklich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie auf das Kündigungsrecht hin. Wenn der Kunde den Vertrag fortsetzen will, braucht er nichts zu veranlassen. Der Vertrag besteht dann mit neuen Preisen fort.
4.4 Sämtliche Rechnungen werden mit dem Zugang dieser Rechnungen beim Kunden zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes durch die Parteien vereinbart wird.
4.5 Eine Zahlung per Scheck ist nicht zulässig.
5. Gewährleistung, Verfügbarkeit der Leistungen
5.1 EIKONA Mobile Apps GmbH gewährleistet, dass
- die Leistungen den modernen Regeln der Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, welche die Tauglichkeit der Leistungen für einen ggf. nach dem Kundenvertrag vorausgesetzten Zweck aufheben oder nicht unwesentlich mindern (Mängel).
- die technische Anbindung des Servers, mit dem die Leistungen erbracht werden, an den Internetanschluss von EIKONA Mobile Apps GmbH besteht; für Verbindungsfehler haftet EIKONA Mobile Apps GmbH nur bei eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.2 Der Kunde hat EIKONA Mobile Apps GmbH Mängel unverzüglich anzuzeigen. Mängelansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Ansprüche, die auf Schäden oder Störungen beruhen, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde, einer seiner Anwender oder ein mit ihm verknüpfter Zielteilnehmer gegen diese AGB oder der Applikation für Mobilgeräte verstößt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf einen vom Kunden bei der Verwendung der mittels der Leistungen bereitgestellten Daten erhofften Erfolg bzw. Misserfolg.
5.3 EIKONA Mobile Apps GmbH erbringt die Leistungen in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr MESZ (Hauptleistungszeit) möglichst durchgehend, mit einer Gesamtverfügbarkeit von etwa 97,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von EIKONA Mobile Apps GmbH liegen, über das Internet nicht erreichbar ist. Außerhalb der Hauptleistungszeit können die Leistungen eingeschränkt oder nicht verfügbar sein.
5.4 EIKONA Mobile Apps GmbH ist berechtigt, außerhalb der Hauptleistungszeit jederzeit, in dringenden Fällen (z.B. zur Beseitigung von Systemstörungen) auch innerhalb der Hauptleistungszeit, Wartungs- und Systempflegearbeiten durchzuführen. Während der Arbeiten stehen die Leistungen gegebenenfalls nicht zur Verfügung. EIKONA Mobile Apps GmbH wird sich bemühen, langwierige und nur der Fehlerbeseitigung, nicht aber dem Systemerhalt dienende Wartungsarbeiten, außerhalb der Hauptleistungszeiten, wenn möglich in Zeiten mit niedrigerem Nutzeraufkommen durchzuführen (z.B. nachts in der Zeit von 24.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens).
5.5 Wenn und soweit der Kunde EIKONA Mobile Apps GmbH außerhalb der Hauptleistungszeit nutzen kann, so besteht hierauf kein Rechtsanspruch. Kommt es bei einer Nutzung von EIKONA Mobile Apps GmbH außerhalb der Hauptleistungszeit zu einer Leistungsreduzierung oder -einstellung, so besteht für den Kunden insbesondere kein Anspruch auf Gewährleistung oder Schadensersatz.
5.6 EIKONA Mobile Apps GmbH übernimmt keine Haftung für eventuell auf eigenen Webseiten oder im Portal des Kunden bereitgestellte Empfehlungen hinsichtlich der Verarbeitung der für den Kunden bereitgestellten Daten außerhalb des Portals und der Leistungen von EIKONA Mobile Apps GmbH. EIKONA Mobile Apps GmbH übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Übertragung von Daten, sofern eine termingerechte Absendung der Daten durch den eigenen Server an der Schnittstelle oder am Übergabepunkt zum Internet erfolgt ist.
5.7 Alle Zeitangaben beziehen sich auf die Mitteleuropäische Zeit beziehungsweise Mitteleuropäische Sommerzeit. EIKONA Mobile Apps GmbH kann diese Wartungszeitfenster aufgrund betrieblicher Bedingungen oder in sonstigen Ausnahmefällen verschieben. Dies wird dem Kunden möglichst frühzeitig bekannt gegeben. In dringenden Fällen ist EIKONA Mobile Apps GmbH berechtigt, ein Notfallwartungsfenster anzusetzen. Dies kann insbesondere erforderlich sein, um Schäden zu vermeiden oder Fehlerkorrekturen vorzunehmen, die keinen Aufschub bis zur nächsten geplanten Wartung erlauben, z.B. Korrekturen für eine als „schwerwiegend“ eingestufte Sicherheitslücke. EIKONA Mobile Apps GmbH wird den Kunden hierüber informieren.
5.8 Für Schadensersatzansprüche gegenüber EIKONA Mobile Apps GmbH gelten die Beschränkungen gem. Abschnitt 9 entsprechend.
6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Einwendungsausschluss
6.1 Gegen Ansprüche von EIKONA Mobile Apps GmbHkann der Kunde mit Gegenansprüchen außerhalb des Kundenvertrages nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen des Kunden aus dem Kundenvertrag beruht.
6.2 Einwendungen gegen die Höhe der Rechnungen der in Anspruch genommenen Leistungen hat der Kunde innerhalb 8 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber EIKONA Mobile Apps GmbHanzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt der Rechnungsbetrag als genehmigt. EIKONA Mobile Apps GmbHwird den Kunden auf den Rechnungen gesondert auf diese Folge hinweisen.
7. Mitwirkungshandlungen des Kunden, allgemeine Kundenpflichten
7.1 Der Kunde wird EIKONA Mobile Apps GmbH alle für die Umsetzung vom Projekt erforderlichen und angeforderten Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie EIKONA Mobile Apps GmbH in sonstiger Hinsicht im Rahmen des Zumutbaren unterstützen. Der Kunde hat zu vertreten, dass von ihm eingesetzte Dienstleister erforderliche Mitwirkung zeitnah und umfassend erbringen.
7.2 Der Kunde stellt qualifizierte Mitarbeiter als Ansprechpartner für EIKONA Mobile Apps GmbH im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung. Der Kunde gewährt EIKONA Mobile Apps GmbH unter Berücksichtigung bestehender Sicherheitsvorkehrungen und anderer angemessener Beschränkungen Zugriff auf relevante Daten und Systeme, die für die Leistungserbringung notwendig sind. Nach erfolgter Übergabe der technischen Anbindung hat der Kunde die Mitwirkungspflicht, das von EIKONA Mobile Apps GmbH bereitgestellte Daten-Schema mit den korrekten Daten vollständig zu befüllen und innerhalb von 5 Werktagen an den verantwortlichen Projektmanager zu übergeben.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, fehlerhafte Leistungen unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Weiterhin muss der Kunde entsprechend der anwendbaren nationalen Gesetzgebung die Download-Intervalle und Archivierungsfristen berücksichtigen und mit den hierfür vorgesehenen Funktionen selbständig regelmäßig seine Daten sichern. Erfolgt dies nicht, haftet EIKONA Mobile Apps GmbH nicht für entstehende Kosten.
7.4 EIKONA Mobile Apps GmbH hat das Recht, die Leistungen vorübergehend einzustellen,
- wenn eine erhebliche Abweichung von der vertraglich vereinbarten Nutzung (Abschnitt 2 Ziffer 1) registriert wird. Eine erhebliche Abweichung liegt insbesondere dann vor, wenn die Anzahl der Sendevorgänge und/oder Abfragen pro Kunde und/oder Anwender und Tag deutlich (mehr als 25%) von der üblichen Nutzung abweicht.
- wenn das System technische Fehler aufweist und Modifikationen oder Wartungsarbeiten erforderlich sind.
- bei einem Verstoß des Kunden gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen. Sofern der Kunde die vorstehenden Umstände zu vertreten hat, bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung der monatlichen Dienstepreise bestehen.
7.5 Für den Fall, dass der Kunde eine vertragswidrige Nutzung der Leistungen oder ein unzulässiges Einwirken auf das dem Kunden aufgrund dieses Kundenvertrags zugänglichen Portals, bspw. durch Fremdaufschaltungen Dritter, feststellen sollte, ist der Kunde verpflichtet EIKONA Mobile Apps GmbH hierüber unverzüglich zu informieren.
7.6 Bei unsachgemäßer und nicht fristgerechter Nutzung einiger Leistungen besteht für den Kunden das Risiko, gesetzliche Forderungen zur Datenarchivierung zu missachten. Für hieraus resultierende Schäden des Kunden haftet EIKONA Mobile Apps GmbH nicht.
8. Vertraulichkeit
8.1 Beide Parteien werden alle technischen und wirtschaftlichen Informationen und Unterlagen (einschließlich Nutzungsdaten des Kunden), die ihnen während der Laufzeit dieses Kundenvertrages im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag zugänglich werden oder die sie von der anderen Partei oder von einem mit der anderen Partei im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Kundenvertrag erhalten, vertraulich behandeln. Diese Daten werden Dritten nur zugänglich gemacht, wenn es zwischen den Parteien vereinbart wurde oder wenn die Zugänglichmachung durch EIKONA Mobile Apps GmbH der Vertragserfüllung (Unterauftragnehmer) dient. Als Dritte sind nicht mit den Parteien verbundene Unternehmen im Sinne von § 15 AktG anzusehen. EIKONA Mobile Apps GmbH behält sich jedoch vor, die gewonnenen Daten zu Zwecken der Weiterentwicklung der EIKONA Mobile Apps GmbH-Systeme zu verwenden. Datenübermittlungen gemäß Abschnitt 3 der Anlage Datenschutz und der Einwilligung zur Information über Produkte und Dienstleistung des Daimler-Konzerns bleiben unberührt.
8.2 Nicht als vertrauliche Informationen im Sinne dieses Abschnitts gelten Informationen und Unterlagen,
- die der Partei nachweislich bereits vor Inkrafttreten dieses Kundenvertrages ohne Bestehen einer Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt waren,
- die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die in diesem Kundenvertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt werden,
- die die Partei nachweislich im Rahmen eigener unabhängiger Arbeiten erstellt oder gewonnen hat,
- die die Partei nachweislich rechtmäßig von Dritten ohne Auferlegung einer Vertraulichkeitsverpflichtung erhält oder
- die aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
9. Haftung/Verjährung
9.1 Hat EIKONA Mobile Apps GmbH aufgrund gesetzlicher Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet EIKONA Mobile Apps GmbH beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kundenvertrag EIKONA Mobile Apps GmbH nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kundenvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden unter Ausschluss der Haftung für mittelbare und Folgeschäden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet EIKONA Mobile Apps GmbH nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
9.2 Unabhängig von einem Verschulden von EIKONA Mobile Apps GmbH bleibt eine etwaige Haftung von EIKONA Mobile Apps GmbH bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos unberührt.
9.3 Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von EIKONA Mobile Apps GmbH für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die für EIKONA Mobile Apps GmbH in Abschnitt 8 Ziffer 1 geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
9.4 Die Beschränkung gilt ferner nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.5 Unabhängig vom Eingreifen einer Haftungsbeschränkung haftet EIKONA Mobile Apps GmbH für Vermögensschäden in der Höhe nach lediglich für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden unter Ausschluss der Haftung für mittelbare und Folgeschäden.
9.6 Schadenersatzansprüche gegenüber EIKONA Mobile Apps GmbH verjähren, soweit sie nicht auf einem vorsätzlichen Verhalten der EIKONA Mobile Apps GmbH beruhen, in 1 Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Kunde von dem Schaden und den ihm zugrundeliegenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Jedoch verjähren vorgenannte Forderungen des Kunden gegenüber EIKONA Mobile Apps GmbH ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens 3 Jahre nach dem schädigenden Ereignis.
9.7 EIKONA Mobile Apps GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden durch Leistungsstörungen, die nicht durch EIKONA Mobile Apps GmbH verursacht sind. Dies ist der Fall, wenn Leistungen räumlich auf den Empfangs- und Sendebereich der vom jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber betriebenen Funkstationen beschränkt sind, die auch durch atmosphärische Bedingungen und topographische Gegebenheiten oder durch Hindernisse (Brücken, Tunnel, Gebäude usw.) beeinträchtigt werden können. Auch die Nutzung des Internets kann durch zusätzliche Beeinträchtigungen (z.B. Netzüberlastung) eingeschränkt sein. Störungen können sich aus Gründen höherer Gewalt einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen ergeben sowie auf Grund technischer und sonstiger Maßnahmen (z.B. Reparatur, Wartung, Software-Updates, Erweiterungen), die an den Anlagen der EIKONA Mobile Apps GmbH oder der vor- und nachgeschalteten Dienstleister und Netzbetreiber entstehen. Dies gilt auch für kurzfristige Kapazitätsengpässe aus Belastungsspitzen der Server, der Mobil- und Festnetze sowie des Internets.
10. Laufzeit/Kündigung/Ende der Freischaltung
10.1 Soweit bei Abschluss des Kundenvertrags zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wurde, wird der Kundenvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Hiervon abweichend kann seitens des Kunden im Fall des Abschnitts 4 Ziffer 3 und des Abschnitts 11 Ziffer 1 mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden. Mit dem Wirksamwerden der Kündigung des Kundenvertrags endet auch die Freischaltung der Dienste für alle Endgeräte des entsprechenden Accounts und ggf. der Weiterleitung von Statusmeldungen an externe Systeme.
10.2 Die Deaktivierung einzelner Endgeräte ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt ohne Einhaltung von Fristen durch den Kunden im HABBL Portal durch Löschen der Verknüpfung zum Endgerät möglich. Die im Kundenvertrag vereinbarte monatliche Transaktionsgebühr für das betroffene Endgerät fällt auch noch für den Monat der Deaktivierung an.
Der Kundenvertrag gilt hinsichtlich der nicht deaktivierten Endgeräte unverändert fort. Sollte der Kunde durch die Deaktivierung von Endgeräten in eine niedrigere Mengenrabattstufe eingestuft werden, so wird dies bei der Abrechnung automatisch gemäß der im Vertrag vereinbarten Konditionen, berücksichtigt.
10.3 Beide Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Kundenvertrag insgesamt aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden kann.
Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die für eine Entscheidung durch EIKONA Mobile Apps GmbH über den Abschluss des Kundenvertrags von erheblicher Bedeutung waren, oder wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung von Verbindlichkeiten EIKONA Mobile Apps GmbH gegenüber gefährdet ist.
10.4 Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen und an die im Kundenvertrag genannte Anschrift der anderen Partei gerichtet werden.
10.5 EIKONA Mobile Apps GmbH ist berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn die Kunden mit den Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 250,-€ in Verzug sind oder eine eventuell geleistete Sicherheit verbraucht ist. Von diesem Recht wird EIKONA Mobile Apps GmbH jedoch frühestens 2 Wochen, nachdem EIKONA Mobile Apps GmbH dem Kunden die Sperre angekündigt hat, Gebrauch machen. Weiterhin ist EIKONA Mobile Apps GmbH ohne Einhaltung der vorgenannten 14-tägigen Wartefrist zur Sperrung des Anschlusses ohne Ankündigung berechtigt, wenn
- der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder
- durch Rückwirken ihrer genutzten Endeinrichtungen eine Schädigung des Festnetzes oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.
11. Vertragsübernahme durch Dritte/Abtretung von Rechten
11.1 EIKONA Mobile Apps GmbH ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen anderen Diensteanbieter zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde jedoch dazu berechtigt, das Vertragsverhältnis innerhalb 1 Monats nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung zum Zeitpunkt der beabsichtigten Vertragsübernahme durch das an Stelle der EIKONA Mobile Apps GmbH in den Vertrag eintretende Unternehmen zu kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird EIKONA Mobile Apps GmbH den Kunden in der schriftlichen Ankündigung ausdrücklich hinweisen.
11.2 Die Kunden können ihre Rechte und Pflichten aus dem Kundenvertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch EIKONA Mobile Apps GmbH auf Dritte übertragen. Vertragspflichten der Kunden, insbesondere die Zahlungspflichten, erlöschen auch nach Zustimmung durch EIKONA Mobile Apps GmbH erst mit dem uneingeschränkten Eintritt des Dritten in den Vertrag.
12. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht am Sitz von EIKONA Mobile Apps GmbH. EIKONA Mobile Apps GmbH ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Gerichtsstand im Inland hat.
12.2 Auf das vorliegende Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
EIKONA Mobile Apps GmbH GmbH, Stand 04/2021